Aus- und Weiterbildungsstätten nach dem BKrFQG

Grundqualifikation

Weiterbildung

Infos
     

Herzlich willkommen!

Berufskraftfahrer müssen alle fünf Jahre eine Weiterbildung nach dem BKrFQG nachweisen (Ziffer 95 im Führerschein).

Wer seinen Führerschein nach dem:

09.09.2008 - BUS
09.09.2009 - LKW

erlangt, muss zusätzlich zum Führerschein eine Prüfung bei der IHK bestehen!

Hier finden Sie eine Liste der Ausbildungsinstitute!



Weitere Informationen finden Sie hier:

EU-Berufskraftfahrer

BAG

FAQ

oder in der Linkliste!




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