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Aus- und Weiterbildungsstätten nach dem BKrFQG |
Weiterbildung Infos |
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Herzlich willkommen!Berufskraftfahrer müssen alle fünf Jahre eine Weiterbildung nach dem BKrFQG nachweisen (Ziffer 95 im Führerschein). Hier finden Sie eine Liste der Ausbildungsinstitute!
oder in der Linkliste!
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